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Rechtsschutzversicherung
Der fh-ch ist per 1. Juli 2012 dem bestehenden Kollektivvertrag zwischen dem LCH und der Protekta (Rechtsschutz) beigetreten. Der fh-ch ermöglicht dadurch seinen Sektionen, ihren Mitgliedern eine Berufsrechtsschutzversicherung anbieten zu können. Jede Sektion kann selbständig entscheiden, ob sie kollektiv für alle ihre Mitglieder dieses Angebot wahrnehmen will.

Falls Sie eine Rechtsschutzberatung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle vom fh-ch. Diese wird Ihnen anschliessend die nötigen Angaben mitteilen, sofern Sie bei einer Mitgliedssektion vom fh-ch dozieren.